AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Munich Nexus Partners

I. Allgemeine Bestimmungen

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis zwischen der Munich Nexus Partners GmbH (im Folgenden „MNP“) und ihren Kunden (folgend „Parteien“ genannt). Jedes Geschäftsverhältnis von MNP unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien gelten nur insoweit, als sie schriftlich und als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen bestätigt werden.

2 Leistungen von MNP
Leistungen von MNP im Sinne dieser AGB sind:
2.1 Die Vermittlung eines Arbeitnehmers zur Festeinstellung und auf interimistischer Basis.
2.2 Sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen und vom Kunden aktiv angefragt werden.
2.3 Vorstellung von Kandidatenprofilen

3 Vergütung
Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 33 % des ersten Bruttojahresgehalts des durch den Kunden eingestellten Bewerbers. Der Prozentsatz bezieht sich auf das erste Bruttojahresgehalt des eingestellten Bewerbers, jedoch mindestens EUR 7.500 zuzüglich Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.500,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Abweichende Honorare können sich aus einer separaten schriftlichen Vermittlungsvereinbarung oder Vermittlungsvertrages zwischen den Parteien ergeben.

4 Abrechnung, Fälligkeit und Verzug
4.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt:
a. bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Bewerber
b. bei sonstigen Leistungen bei Vertragsschluss.
4.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug sofort fällig. Die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 40 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist MNP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

5 Kündigungsregelungen
5.1 Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
5.2 Im Falle der Kündigung ist MNP berechtigt, die Erbringung der geschuldeten Tätigkeiten einzustellen.

6 Kandidatenschutz
6.1 Der Kunde hat MNP unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er einem von MNP vorgestellten Kandidaten ein Angebot auf eine Festanstellung unterbreitet. Kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem von MNP vorgestellten Kandidaten und dem Kunden, so hat der Kunde MNP unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass eine von MNP vorgestellte Person als Arbeitnehmer beim Kunden beschäftigt wird.
6.2 Es besteht für jeden Kandidaten, der dem Kunden durch MNP vorgestellt wird, uneingeschränkter Kandidatenschutz für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der erstmaligen Vorstellung durch MNP.

7 Datenschutz
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der DSGVO, BDSG neu und LDSG. MNP und der Kunde verpflichten ihre Beschäftigten auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und Datenschutzes, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
7.1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Verarbeitung von Daten:
Gegenstand des Datenschutzes ist die Vorstellung eines Bewerbers bei dem Kunden zur Anbahnung einer Vermittlung eines Arbeitnehmers zur Festeinstellung. Zu diesem Zweck werden bei der Vorstellung eines Bewerbers personenbezogene Daten des Bewerbers dem Kunden übermittelt. Hierbei handelt es sich unter anderem um Unterlagen des Bewerbers (Lebenslauf, Projektlisten, Zeugnisse) sowie durch MNP erfasste Daten (Gehaltswunsch, Wechselmotivation, Wechselinteresse, Kündigungsfrist, Skills, Fähigkeiten, Information und Inhalte zu möglichen Gesprächsverläufen mit den Bewerbern / abgestimmte Präferenzen zu Karriereoptionen).
7.2 Pflichten des Kunden:
Der Kunde wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des vorgestellten Bewerbers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. […]
(Text wie im Original fortsetzen)

8 Verschwiegenheitspflicht
MNP verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdende Informationen über MNP verpflichtet.

9 Kandidatenunterlagen und Einstellung durch Dritte
9.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MNP, Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von MNP vorgestellten Personen an Dritte weiterzugeben.
9.2 Falls der Kunde eine Person, die ihm ursprünglich durch MNP vorgestellt wurde und/oder für ihn über MNP im Einsatz war, einem Dritten vorstellt oder sonst bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung des sich in entsprechender Anwendung von Ziffer 3 bzw. Ziffer 4 ergebenden Honorars verpflichtet, wenn diese Person von dem Dritten eingestellt oder als Interimsmanager unter Vertrag genommen wird.

II. Schlussbestimmungen

1.           Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2.           Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. […]

3.           Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

4.           Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.